Buchhaltung Heidtmann
Ihre Buchhaltung in guten Händen

Leistungen


Buchhaltung:

-Hol- und Bringservice Ihrer Unterlagen
-Kontieren Ihrer Belege sowie Erfassung mittels EDV-System
-Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle*
-Anlagenbuchführung
-Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
-Offene Posten inklusive Mahnverfahren
-Nachbuchen abgelaufener Monate und Kalenderjahre
-Kontenabstimmung gehört für mich selbstverständlich dazu
-Finanz- und Liquiditätsplanung
-Betriebswirtschaftliche Auswertung
-Technische Zusammenstellung und Übergabe der Buchhaltungsdaten an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer

Lohn- und Gehaltsabrechnungen:

-Firmen- und Mitarbeiter-Stammdaten erfassen
-Monatliche Datenerfassung
-Neueintritte und/oder Austritte
-Änderungen
-Erstellen der monatlichen Lohnabrechnungen
-Erstellen sämtlicher monatlicher Meldungen und Auswertungen an die Sozialversicherungsträger
-Digitale Übermittlung der Beitragsnachweise und der Sozialversicherungsmeldungen an die Krankenkassen
-Zusammenstellung der notwendigen Daten für die Lohnsteuer-Anmeldung
-Digitale Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen an die Finanzämter
-Erstattungsanträge für die Lohnfortzahlung an Sozialversicherungsträger
-Vorbereitung Zahlungsverkehr
-Terminüberwachung
-Meldungen zur Berufsgenossenschaft
-Erstellung von Verdienstbescheinigungen (z.B für Wohngeld)
-Brutto-Nettoberechnungen für Gehaltsverhandlungen
-Erstellung der Buchungsliste für die Finanzbuchhaltung
-Kontenabstimmung mit den Krankenkassen und dem Finanzamt
-Betreuung von Prüfungen der Sozialversicherungsträger
-Ordnungsgemäße Archivierung
-Technische Zusammenstellung und Übergabe der Lohnbuchhaltungsdaten an den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
-Schriftverkehr mit Sozialversicherungsträgern und Behören

-Beratungen zum Kurzarbeitergeld, dessen Beantragung und die Aufklärung des Ablaufes zum Kurzarbeiterger
-Erstellung der Anträge zum Kurzarbeitergeld
-Hilfestellung bei den Formalitäten zum Kurzarbeitergeld

- Baulohn ist ebenfalls möglich. Auch hier bestehen fundierten Kenntnisse, welche Meldungen zu machen sind

Personalmanagement kann ebenfalls übernommen werden.



Unsere Dienstleistungen in Steuersachen umfasst nur das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung (Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beschränkungen des StBerG; nach §6 Nr.4 StBerG).